Wer ALG II bezieht, kann bei der zuständigen ARGE die Kosten für eine private Haftpflicht- und Hausratversicherung geltend machen. Kosten von bis zu 55 € jährlich für eine private Haftpflicht- sowie 80 € für eine Hausrat-Versicherung muss das Sozialamt zahlen.
Sozialgericht Düsseldorf AZ S 29 SO 49/06-1/08.
In den verschiedenen Bundesländern wird es unterschiedlich gehandhabt, also nachfragen und Euch nicht abwimmeln lassen, denn das machen sie gern.
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